handelsgerichtlich
Bedeutung von handelsgerichtlich.
Adjektiv
- das Handelsgericht betreffend
eine handelsgerichtliche(von einem Handelsgericht gefällte) Entscheidung
Informationen über handelsgerichtlich.
- Es ist ein Adjektiv.
- Sprachen, in denen handelsgerichtlich verwendet wird:
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Silbentrennung von handelsgerichtlich in Silben
han-dels-ge-richt-lich
- Es besteht aus 5 Silben und 18 Buchstaben.
- handelsgerichtlich ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat
Wörter, die mit handelsgerichtlich Reim
angeblich, außerbetrieblich, banküblich, betrieblich, betrüblich, blich, branchenüblich, buchstäblich, erblich, erheblich, unerheblich, farblich, gelblich, gewerblich, handelsüblich, innerbetrieblich, leiblich, lieblich, löblich, marktüblich, maßgeblich, unmaßgeblich, maßstäblich, ortsüblich, sterblich, unsterblich, überheblich, üblich, unüblich, unausbleiblich, unbeschreiblich, unglaublich, verderblich, unverderblich, vergeblich, verkehrsüblich, verlagsüblich, vorgeblich, weiblich, werblich, wettbewerblich, vererblich, abendlich, allabendlich, allgemeinverständlich, allmorgendlich, anwendungsfreundlich, arbeiterfreundlich, arbeitgeberfreundlich, arbeitnehmerfeindlich
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