gerichtlich
Bedeutung von gerichtlich.
Adjektiv
- das Gericht betreffend, zu ihm gehörend
gerichtliche Zuständigkeit
gerichtliche(forensische) Psychologie
gerichtliche Polizei ( schweizerisch; Behörden, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung befassen)
- vom Gericht (1a), mithilfe des Gerichts (1a) [durch-, herbeigeführt]
ein gerichtliches Verfahren, Nachspiel
gerichtliche Untersuchungen, Entscheidungen
jemanden gerichtlich verfolgen, belangen
gegen jemanden gerichtlich vorgehen
jemanden gerichtlich(durch Gerichtsbeschluss) für tot erklären lassen
Informationen über gerichtlich.
- Es ist ein Adjektiv.
- Sprachen, in denen gerichtlich verwendet wird:
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Silbentrennung von gerichtlich in Silben
ge-richt-lich
- Es besteht aus 3 Silben und 11 Buchstaben.
- gerichtlich ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat
Synonyme für gerichtlich
Mit der Bedeutung von de jure (fachspr.):
Wörter, die mit gerichtlich Reim
angeblich, außerbetrieblich, banküblich, betrieblich, betrüblich, blich, branchenüblich, buchstäblich, erblich, erheblich, unerheblich, farblich, gelblich, gewerblich, handelsüblich, innerbetrieblich, leiblich, lieblich, löblich, marktüblich, maßgeblich, unmaßgeblich, maßstäblich, ortsüblich, sterblich, unsterblich, überheblich, üblich, unüblich, unausbleiblich, unbeschreiblich, unglaublich, verderblich, unverderblich, vergeblich, verkehrsüblich, verlagsüblich, vorgeblich, weiblich, werblich, wettbewerblich, vererblich, abendlich, allabendlich, allgemeinverständlich, allmorgendlich, anwendungsfreundlich, arbeiterfreundlich, arbeitgeberfreundlich, arbeitnehmerfeindlich
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