Präjudiz

Bedeutung von Präjudiz.

Substantiv, Neutrum
  1. Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle
  2. Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist, nach der sich zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse richten
    diese Feiertagsregelung schafft ein Präjudiz, stellt kein Präjudiz für das nächste Jahr dar

lateinisch praeiudicium, aus: prae = vor(her) und iudicium, Judizium

Informationen über Präjudiz.

  • Es ist ein Substantiv.
  • Sprachen, in denen Präjudiz verwendet wird:

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Silbentrennung von Präjudiz in Silben

Prä-ju-diz

  • Es besteht aus 3 Silben und 8 Buchstaben.
  • Präjudiz ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat

Synonyme für Präjudiz

Mit der Bedeutung von Musterfall:

Präzedenzfall

Wörter, die mit Präjudiz Reim

Es wurden keine Wörter gefunden, die sich auf Präjudiz reimen.