Plädoyer
Bedeutung von Plädoyer.
Substantiv, Neutrum
- zusammenfassende Rede eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts vor Gericht
ein glänzendes Plädoyer halten
- Äußerung, Rede o. Ä., mit der jemand entschieden für oder gegen etwas eintritt; engagierte Befürwortung
ein leidenschaftliches Plädoyer für soziale Gerechtigkeit
Informationen über Plädoyer.
- Es ist ein Substantiv.
- Sprachen, in denen Plädoyer verwendet wird:
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Silbentrennung von Plädoyer in Silben
Plä-doy-er
- Es besteht aus 3 Silben und 8 Buchstaben.
- Plädoyer ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat
Wörter, die mit Plädoyer Reim
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