Gesetzbüchern
Bedeutung von Gesetzbüchern.
Substantiv, Neutrum
- [großes] Buch, in dem alle Gesetze und Verordnungen zu einem bestimmten Sachgebiet enthalten sind
das Bürgerliche GesetzbuchBGB
Informationen über Gesetzbüchern.
- Es ist ein Substantiv.
- Sprachen, in denen Gesetzbüchern verwendet wird:
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Silbentrennung von Gesetzbüchern in Silben
Ge-setz-bü-chern
- Es besteht aus 4 Silben und 13 Buchstaben.
- Gesetzbüchern ist ein Wort von mehrsilbig, da es vier oder mehr Silben hat
Wörter, die mit Gesetzbüchern Reim
Abbrechern, Abkochern, Absichern, Abspeichern, Abstechern, Anreichern, Anstreichern, Auffächern, Ausbrechern, Ausgleichern, Ausrutschern, Bechern, Beherrschern, Bereichern, Besuchern, Bewachern, Beweihräuchern, Brechern, Büchern, Dächern, Dolmetschern, Einbrechern, Eisenachern, Erbschleichern, Erforschern, Fächern, Fälschern, Faxenmachern, Fenchelsträuchern, Filmemachern, Fischern, Fleischern, Fluchern, Forschern, Frottiertüchern, Fürsprechern, Fußabstreichern, Gemächern, Geschäftemachern, Gletschern, Häschern, Herrschern, Herzensbrechern, Horchern, Jahrbüchern, Köchern, Kochern, Kondolenzbüchern, Kupferstechern, Kutschern
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