Beamtin
Bedeutung von Beamtin.
Substantiv, feminin
- weibliche Person, die beamtet ist
eine pflichttreue Beamtin
substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von beamtet
substantiviertes Adjektiv, maskulin- Person, die im öffentlichen Dienst (bei Bund, Land, Gemeinde u. Ä.) oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht und ein bestimmtes Rechtsverhältnis ihrem Dienstherrn gegenüber hat
ein kleiner Beamter
politischer Beamter(Beamter [z. B. Staatssekretär, Regierungspräsident], der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortwährender Übereinstimmung mit der jeweiligen Bundes- oder Landesregierung stehen muss und der jederzeit [z. B. bei einem Regierungswechsel] in den Ruhestand versetzt werden kann)
die höheren Beamten
sämtliche Beamten/ (auch:) Beamte
tüchtigem Beamten/ (veraltet:) Beamtem wurde Auszeichnung verliehen
ihm als Beamten/ (seltener) Beamtem
die Ernennung städtischer Beamter/ (veraltend:) Beamten
er war erst drei Monate Beamter auf Probe
substantiviert aus veraltet beamt, Kurzform von beamtet
Informationen über Beamtin.
- Sprachen, in denen Beamtin verwendet wird:
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Silbentrennung von Beamtin in Silben
Be-am-tin
- Es besteht aus 3 Silben und 7 Buchstaben.
- Beamtin ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat
Synonyme für Beamtin
Mit der Bedeutung von hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Beauftragter eines politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder sportlichen Verbandes, der in Abhängigkeit von einer solchen Organisation handelt und ihren Interes:
Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Funktionär:
Mit der Bedeutung von im öffentlichen Dienst angestellte Person:
Mit der Bedeutung von im öffentlichen Dienst angestellte weibliche Person:
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