Anwältin
Bedeutung von Anwältin.
Substantiv, feminin
weibliche Form zu Anwalt
Substantiv, maskulin- Person, die jemanden in rechtlichen Angelegenheiten berät oder (z. B. bei Prozessen) vertritt
sich als Anwalt niederlassen
ich habe mir einen Anwalt genommen
sich vor Gericht durch seinen Anwalt/von seinem Anwalt vertreten lassen
- Person, die etwas verficht, für jemanden, etwas eintritt
als Anwalt einer guten Sache auftreten
er machte sich zum Anwalt der Armen
mittelhochdeutsch anwalte = Bevollmächtigter, althochdeutsch anawalto = Machthaber, zu walten, eigentlich = jemand, der über etwas Gewalt hat
Informationen über Anwältin.
- Sprachen, in denen Anwältin verwendet wird:
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Silbentrennung von Anwältin in Silben
An-wäl-tin
- Es besteht aus 3 Silben und 8 Buchstaben.
- Anwältin ist ein Wort von dreisilbig, da es drei Silben hat
Synonyme für Anwältin
Mit der Bedeutung von Person, die Jura studiert [hat]:
Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Jurist:
Mit der Bedeutung von jemand, der etwas, sich, jemanden verteidigt (1):
Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Verteidiger:
Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Fürsprecher:
Mit der Bedeutung von ständiger Rechtsbeistand eines großen Unternehmens, eines Verbandes, einer Handelskammer:
Mit der Bedeutung von [Rechts]anwalt:
Mit der Bedeutung von jemand, der durch seine Fürsprache jemandes Interessen, Wünsche vertritt:
Mit der Bedeutung von jemand, der etwas verficht:
Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Verfechter:
Mit der Bedeutung von jemand, der vorübergehend jemanden vertritt (1a):
Mit der Bedeutung von weibliche Form zu Vertreter (1):
Wörter, die mit Anwältin Reim
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